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Voraussetzung: Sie müssen im Großraum Hamburg oder im Raum Lübeck wohnen.
Mitglieder können werden:
| a) |
Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten |
| b) |
Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte |
| c) |
Hochschullehrerinnen und -lehrer |
| d) |
Dozentinnen und Dozenten an wissenschaftlichen Instituten |
| e) |
Erzieherinnen und Erzieher |
| f) |
Privatlehrerinnen und -lehrer |
| g) |
Jugendleiterinnen und -leiter |
| h) |
Sozialarbeiterinnen und -arbeiter |
| i) |
Angehörige anderer pädagogischer Berufe |
| j) |
Verwaltungsangestellte aller Schulen |
| k) |
Personen, die sich auf die unter a) bis j) genannten Berufe vorbereiten |
| l) |
Ruheständlerinnen und Ruheständler der unter a) bis j) genannten Berufe |
| m) |
Lehrervereinigungen und Schulvereine |
n) |
Angehörige von verstorbenen Mitgliedern, wenn sie eine bei der HLF bestehende Versicherung weiterführen wollen. |
| Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bedingungen a) bis n) zulassen. |
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