Mitglieder können werden:
- Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten
- Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte
- Hochschullehrerinnen und -lehrer
- Dozentinnen und Dozenten an wissenschaftlichen Instituten
- Erzieherinnen und Erzieher
- Privatlehrerinnen und -lehrer
- Jugendleiterinnen und -leiter
- Sozialarbeiterinnen und -arbeiter
- Angehörige anderer pädagogischer Berufe
- Verwaltungsangestellte aller Schulen
- Personen, die sich auf die unter a) bis j) genannten Berufe vorbereiten
- Ruheständlerinnen und Ruheständler der unter a) bis j) genannten Berufe
- Lehrervereinigungen und Schulvereine
- alle Angehörigen von Mitgliedern oder verstorbenen Mitgliedern.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann im konkreten Fall Ausnahmen von den Bedingungen a) bis n) zulassen.